Beitragsvorschläge

Sie möchten in der SpuRt schreiben? Herzlich willkommen – Vorschläge sind auch unverlangt erwünscht.

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Wen die SpuRt anspricht

Die Zeitschrift für Sport und Recht ist die führende juristische Fachzeitschrift im Sportrecht. Sie wendet sich in erster Linie an Praktikerinnen und Praktiker mit wissenschaftlichem Anspruch. Beiträge, die diesem Profil entsprechen, sind herzlich willkommen – auch unverlangt.

Beitragsformen

  • der klassische juristische Fachaufsatz,
  • der „Kurze Beitrag“ zu aktuellen Themen,
  • der Aufsatz als Urteilsanmerkung und die klassische Kurzanmerkung zu einer Entscheidung,
  • Veranstaltungsberichte und Buchbesprechungen.

Sehr willkommen sind auch Entscheidungen zum Sportrecht, gerade entlegenere: aus den Instanzgerichten aller Gerichtsbarkeiten ebenso wie von Vereins- und Verbandsgerichten.

Umfang

Ein Aufsatz sollte 25.000 Zeichen einschließlich Leerzeichen und Fußnoten nicht überschreiten. Längere, vertiefte Abhandlungen sind zu bestimmten Themen möglich, aber nur nach vorheriger Abstimmung mit der Schriftleitung. Auch die Länge eines Kurzen Beitrags, einer Entscheidungs- oder Buchbesprechung stimmen Sie bitte mit uns ab.

Wer als Praktiker eine Entscheidung bespricht oder übermittelt, legt eine etwaige beratende Tätigkeit in der Sache gegenüber der Schriftleitung offen.

Einreichen und Ablauf

Ihren Vorschlag übermitteln Sie über das Einreichungsformular oder per E-Mail an spurt@beck.de – bitte als Datei eines gängigen Textverarbeitungsprogramms, nicht als PDF.

  • Den Eingang bestätigen wir in der Regel am selben, spätestens am nächsten Werktag.
  • Die Schriftleitung prüft den Vorschlag auf seine Eignung und entscheidet im Einvernehmen mit den Herausgebern so schnell wie möglich; Sie erhalten eine individuelle Rückmeldung.
  • Für unverlangt eingesandte Manuskripte wird keine Haftung übernommen.

Bitte beachten Sie die redaktionellen Richtlinien der SpuRt (PDF), besonders zu Fußnoten und Zitaten. Manuskripte, die ihnen nicht folgen, können sich in der Veröffentlichung verzögern.

Hinweise für das Manuskript

  1. Nur Text, kein Layout. Versuchen Sie bitte nicht, das spätere Erscheinungsbild nachzubilden. Das übernimmt die Setzerei des Verlages C.H. Beck mit Sorgfalt und Erfahrung.
  2. Keine Formatierungen und Absatzformate – sie werden bei der Bearbeitung ohnehin entfernt. Hervorhebungen bitte sparsam; Eigennamen beim ersten Auftreten kursiv, Unterstreichung und Fettdruck nur in notwendigen Ausnahmen.
  3. Kleindruck schlagen Sie vor, indem Sie den betreffenden Absatz (nur absatzweise) in einem kleineren Schriftgrad setzen, etwa 10 statt 12 Punkt. Andere Schriftarten und -grade werden ignoriert.
  4. Höchstens vier Gliederungsebenen, beginnend mit „A.“ oder „I.“, dann „1.“ und „a)“. Automatische Aufzählungen oder Formatvorlagen wie „Überschrift 1“ sind nicht nötig und teils hinderlich.
  5. Eingefügte Texte aus Datenbanken oder dem Internet bitte ohne jede Formatierung und ohne Hyperlinks übernehmen, etwa mit „Als unformatierten Text einfügen“ oder über einen einfachen Texteditor. Die Grundsätze redlicher wissenschaftlicher Arbeit und fremde Urheberrechte gelten selbstverständlich.
  6. Bilder und Grafiken zusätzlich als eigene Dateien (jpg, png, eps) in ausreichender Auflösung von 300 dpi.
  7. Keine umfangreichen oder komplexen Tabellen.
  8. Keine Verweise zwischen Fußnoten, auch keine dynamischen. Jedes Werk wird in jeder Fußnote vollständig zitiert, gern in einer anerkannten Kurzzitierweise.

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